Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Mit Wirksamkeit vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin zur Richteramtsanwärterin ernannt. Mit Bescheid vom 04.02.2015 wurde der Beschwerdeführerin ein Vorrückungsstichtag festgestellt. Mit Wirksamkeit vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin zur Staatsanwältin ernannt. 2. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 23.10.2017 wurden für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GehG Vordienstzeiten in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 17.05.2013, verbessert mit Formular am 01.07.2013, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Landstreitkräfte wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs. 79 Z3, Abs. 79a und Abs. 79b GehG 1956 als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde. Am 14.06.2019 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Verwendung des Formulars BGBl. II 282/2010. Dabei führte er begründend aus, dass bei der Festsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung seine Schulzeiten vor dem 18. Geburtstag - dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014, C-530/13 - anzurechnen seien und § 66 Abs. 2 RStDG idF BGBl. I 82/2010 nicht anzuwenden sei, womit die 2. Gehalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Mit Wirksamkeit vom 01.03.2014 wurde die Beschwerdeführerin zur Richteramtsanwärterin ernannt. Mit Bescheid vom 04.02.2015 wurde der Beschwerdeführerin ein Vorrückungsstichtag festgestellt. Mit Wirksamkeit vom 01.06.2017 wurde die Beschwerdeführerin zur Staatsanwältin ernannt. 2. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 23.10.2017 wurden für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GehG Vo... mehr lesen...