Entscheidungen zu § 113c Abs. 1 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/9 2004/12/0033

Der 1942 geborene Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. September 2003 bewirkten Versetzung in den Ruhestand als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (im Folgenden: BMLFUW). Im Beschwerdefall ist die Ruhegenussbemessung strittig. Zum besseren Verständnis ist folgender dem Beschwerdefall zu Grunde liegender Sachverhalt kurz dar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.06.2004

RS Vwgh 2004/6/9 2004/12/0033

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §113c Abs1 idF 2003/I/071;GehG 1956 §32 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Vorfunktionsbezuges ist jener Bezug maßgebend, auf den der Beamte bei der Ruhestandsversetzung Anspruch gehabt hätte, wenn er in jener Funktion geblieben wäre, die er unmittelbar vor der Betrauung mit einer Verwendung, die der Funktionsgruppe 7, 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.06.2004

RS Vwgh 2004/6/9 2004/12/0033

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §113c Abs1 idF 2003/I/071;GehG 1956 §32 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Nach § 32 Abs. 3 GehG 1956 verringert sich das für die Ruhegenussbemessung heranzuziehende Fixgehalt bei einer Anspruchsdauer von 7 Jahren um 20 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem ruhegenussfähigen Monatsbezug für die Vorfunktion gemäß Abs. 1 und 2, auf den der Beamte beim Ausscheiden aus dem Dien... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.06.2004

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