Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27.01.2016, BMVIT-1.103/0001-I/PR1/2016, wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin zumindest seit 15.10.2015 unentschuldigt vom Dienst abwesend ist und ihre Bezüge seither zu Recht gemäß § 12c Abs. 1 GehG 1956 eingestellt wurden. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand zuletzt als Berufsoffizier Verwendungsgruppe H2 beim Kommando Führungsunterstützung & Cyber Defense in Verwendung. Für den Zeitraum vom 31.12.2003 bis 30.12.2008 wurde ihm mit Bescheid vom 03.12.2003, GZ. P404489/14-PersB/2003, ein Urlaub gegen Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gewährt. Dabei wurde gemäß § 22e BB-So... mehr lesen...