Entscheidungen zu § 10 GehG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2019/12/12 W244 2216386-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27.01.2016, BMVIT-1.103/0001-I/PR1/2016, wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin zumindest seit 15.10.2015 unentschuldigt vom Dienst abwesend ist und ihre Bezüge seither zu Recht gemäß § 12c Abs. 1 GehG 1956 eingestellt wurden. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Erkenntnis vo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.12.2019

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