Entscheidungen zu § 429 Abs. 2 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/11/6 6Ob178/08g

Entscheidungsgründe: Ein Mitarbeiter der Klägerin gab am 30. 6. 2005, dem letzten Tag einer arbeitsrechtlichen Präklusionsfrist, im Namen eines Arbeitnehmers, für den die Klägerin Rechtsschutz übernommen hatte, eine Klage mit einem auf 4.929,78 EUR lautenden Zahlungsbegehren mittels eingeschriebenen Briefs - adressiert an das zuständige Gericht - zur Post. Auf dem Postweg ging das Schriftstück verloren. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass der Arbeitnehmer, der sein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.2008

RS OGH 2008/1/24 6Ob257/07y, 6Ob178/08g

Norm: HGB §429 Abs2UGB §429 Abs2
Rechtssatz: § 429 Abs 2 UGB dient dazu, den Frachtführer vor ruinösen Schadenersatzpflichten zu bewahren. Es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, den Transport besonders schadensanfälliger Güter abzulehnen bzw entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Dazu muss das Risiko jedoch für den Frachtführer erkennbar sein. Nicht auf § 429 Abs 2 UGB berufen kann sich der, dem auch ohne entsprechende Angaben der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.2008

TE OGH 2008/1/24 6Ob257/07y

Entscheidungsgründe: M***** S.A. in Paris war Eigentümerin zweier Diamantringe. Im Juli 2003 übermittelte sie diese Ringe an das Juwelierunternehmen A. E. K***** in W*****, eine Versicherungsnehmerin der Klägerin als Transportversicherer. Die Versicherungsnehmerin hatte nämlich Kaufinteressenten dafür. M***** S.A. verlangte für die beiden Ringe mindestens 37.000 EUR; sollte ein höherer Kaufpreis erzielt werden, hätte die Versicherungsnehmerin den Mehrerlös behalten können. Da dies... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.2008

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