Norm: ABGB §879 BIImABGB §1045ABGB §1053HGB §346 FUGB §346
Rechtssatz: Eine wesentliche Voraussetzung für die Handelsform Barter-Pool ist, dass dem Mitglied seine Lieferungen oder seine Leistungen ausschließlich durch Lieferungen oder Leistungen anderer Mitglieder abgegolten werden und dass es dem Mitglied nicht freisteht, nach Belieben nach einer von ihm bestimmten Zeit Barauszahlung von den anderen Mitgliedern oder dem Organisator zu verlange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft betreibt, organisiert und verwaltet einen Barter-Pool. Die Teilnehmer dieses sogenannten Tauschrings können über eine bestimmte Webseite Waren und Dienstleistungen austauschen. Das von der Beklagten angebotene Verrechnungssystem beruht dabei darauf, dass die Entgeltforderungen aus diesen Geschäften nicht durch Barzahlung, sondern - allenfalls quotenmäßig - durch den Anspruch auf eine in Geld ausgedrückte gleichwertige geschäftliche Le... mehr lesen...
Norm: HGB §346 AUGB §346ZPO §482 B2ZPO §503 E4c22
Rechtssatz: Ob ein Handelsbrauch oder eine Usance besteht, ist eine Tatfrage. Das diesbezüglich erst im Rechtsmittelverfahren Vorgebrachte ist also als Neuerung unbeachtlich. Im Übrigen wäre ein solcher Handelsbrauch dann nicht zu beachten, wenn sich jemand darauf beriefe, um sich dadurch einer Vertragsverpflichtung zu entziehen, weil dies gegen Treu und Glauben verstoßen würde. ... mehr lesen...