Begründung: Die Gesellschaft hat noch nie Jahresabschlüsse gemäß § 277 UGB zum Firmenbuch eingereicht. Die Geschäftsführerin kämpft seit Jahren erfolglos gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Jahresabschlüssen gemäß § 277 UGB und gegen die gemäß § 283 UGB verhängten Zwangsstrafen an. Am 15. März 2011 erließ das Firmenbuchgericht im ordentlichen Verfahren 36 Zwangsstrafverfügungen; dagegen erhob die Geschäftsführerin im eigenen Namen und im Namen der Gesellschaft... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die „b*****gmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Wien. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Einziger Geschäftsführer ist seit 18. 3. 2004 Martin H*****. Mit Beschluss vom 23. 7. 2007 forderte das Erstgericht den Geschäftsführer Martin H***** unter Androhung einer Zwangsstrafe von 700 EUR pro Jahresabschluss auf, die Unterlagen gemäß §§ 277 ff UGB für die Ges... mehr lesen...