Begründung: Am 18. März 2011 ergingen gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführerin wegen Nichteinreichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 Zwangsstrafverfügungen. Dagegen erhoben die Gesellschaft und die Geschäftsführerin mit der
Begründung: Einspruch, dass aus unerklärlichen Gründen die Firmenbucheingabe vom 10. Juni 2010 von der EDV nicht an das Firmenbuch weitergeleitet worden sei. Das Erstgericht verhängte im ordentlichen Verfahren Zwangsstrafen von je 1.400 EUR. B... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft hat noch nie Jahresabschlüsse gemäß § 277 UGB zum Firmenbuch eingereicht. Die Geschäftsführerin kämpft seit Jahren erfolglos gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Jahresabschlüssen gemäß § 277 UGB und gegen die gemäß § 283 UGB verhängten Zwangsstrafen an. Am 15. März 2011 erließ das Firmenbuchgericht im ordentlichen Verfahren 36 Zwangsstrafverfügungen; dagegen erhob die Geschäftsführerin im eigenen Namen und im Namen der Gesellschaft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH mit dem Sitz in H***** über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...