Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben Einkaufszentren in Oberösterreich. Die Beklagte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihr Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Sie reichte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 erst am 18. September 2007 und jenen zum 31. Dezember 2006 erst am 24. Dezember 2007 beim Firmenbuchgericht ein. Die Klägerin beantragt, der Beklagten aufzutragen, a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verletzungen der Offenlegungsp... mehr lesen...