Die Beschwerdeführerin erneuerte in den Jahren 1996 bis 1998 ca. 70% ihrer von der Quellfassung zu der von ihr betriebenen Brauerei führenden Wasserversorgungsleitung (ca 2 km) und setzte dafür angefallene Aufwendungen gewinnmindernd als Erhaltungsaufwand ab. Der Verwaltungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 17. Mai 2006, 2004/14/0080 (Vorerkenntnis), die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 28. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998, mit welcher sie auf der Grund... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs2;EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;UGB §203 Abs3;
Rechtssatz: Die Aktivierung von Herstellungskosten dient dazu, den Herstellungsvorgang gewinnneutral zu halten (Hinweis E 25. Jänner 2006, 2003/14/0107). Herstellung liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut erstmals geschaffen wird. Herstellung liegt weiters vor, wenn durch auf Werterhöhung g... mehr lesen...