Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. November 2007 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte hat der Gemeinschuldnerin gemäß Kreditvereinbarungen vom 18. Oktober 2006 und 28. Juni 2007 zwei Kontokorrentkredite in der Höhe von jeweils 200.000 EUR gewährt. Aus diesen Krediten haftete zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Betrag von insgesamt 444.518,21 EUR unberichtigt aus. Zur Sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 21. Dezember 2004, 26 S 118/04m, wurde über das Vermögen der B***** GmbH der Konkurs eröffnet. Die Beklagte gewährte der nunmehrigen Gemeinschuldnerin mit Vertrag vom 1. Oktober 2002 einen wiederholt ausnutzbaren Kontokorrentkredit mit einem Rahmen von 2 Mio EUR und einer Laufzeit bis 30. September 2007. Anfang des Jahres 2004 wurde der Kreditrahmen auf 2,4 Mio EUR erhöht. Der Kreditvertrag enthält unter dem Titel ... mehr lesen...