Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der Abschlussprüferaufsichtsbehörde 1.1 Am 25. März 2019 legte die belangte Behörde einen Aktenvermerk über die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer an. Es sei mittels Meldung über einen Verstoß gemäß § 66 APAG, bei der belangten Behörde am 12. März 2019 eingelangt, angezeigt worden, dass der Beschwerdeführer die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der XXXX geprüft habe. Dies obwohl sein damaliger Berufs... mehr lesen...