Norm: JN §120UGB §166
Rechtssatz: Auskunfts- und Kontrollrechte auch eines ausgeschiedenen Kommanditisten sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht lediglich in dem Fall, dass nicht nur die Kontroll- und Überwachungsrechte eines Gesellschafters als solche streitig sind, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen (Gesellschafterqualität, Beteiligung an der Gesellschaft, Identität d... mehr lesen...