Begründung: Der Verpflichtete ist Komplementär einer KEG, welche ihrerseits Kommanditistin einer anderen KEG und Gesellschafterin einer GmbH ist. Das Bezirksgericht Frohnleiten bewilligte der Betreibenden mit Beschluss vom 26. November 2008 zur Hereinbringung von 31.849,36 EUR sA gegen den Verpflichteten die Exekution nach den §§ 331 ff EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des Anspruchs des Verpflichteten auf dasjenige, das ihm als Gesellschafter der erstgenannten KEG... mehr lesen...