Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Holding GmbH, die Alleingesellschafterin mehrerer Tochtergesellschaften ist, ua einer in Österreich domizilierten GmbH & Co KG und einer in Deutschland domizilierten GmbH & Co Handels-KG. Im Jahr 2002 schlossen die klagende Bank und eine Tochtergesellschaft der Holding GmbH vier Verträge über revolvierend ausnützbare Kredite, die der Beklagte mit dem Zusatz fertigte „als Pfandbestelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte sind Gesellschafter von fünf österreichischen Kommanditgesellschaften, und zwar die Klägerin als Komplementärin und der Beklagte als Kommanditist. An einer dieser Gesellschaften (in der Folge: KG I) waren im Jahr 1995 neben den Parteien noch zwei andere natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt. Nach einem Gesellschafterbeschluss vom 10. April 1995 sollte die KG I bei Tod eines Kommanditisten mit den Erben und bei „zulässi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Geschäftshauses *****. Dieses Haus hat eine Nutzfläche von insgesamt 1750 m2 und dient der Antragsgegnerin, der Betriebsgesellschaft einer Textilhandelskette, als "Filiale Getreidegasse". Mit Mietvertrag vom 2. 3. 1991 wurde das Geschäftshaus, vorgetragen in der EZ *****, an die K***** GmbH und die K***** GmbH & Co KG um monatlich S 600.269,28 (das sind S 332 pro m2 Nutzfläche) vermietet. Über das Vermögen der erstgenannten G... mehr lesen...
Der Kläger und sein Vater Herbert R waren am 30. Dezember 1969 je zur Hälfte persönlich haftende Gesellschafter a) der erstbeklagten Partei der Firma W H, einer offenen Handelsgesellschaft, und b) der Firma Anton M, damals ebenfalls einer offenen Handelsgesellschaft, deren Rechtsnachfolgerin, wie unbestritten ist, die Firma Anton M Aktiengesellschaft war, die wiederum in der Folge gemäß § 239 ff. AktG 1965 in die Anton M Ges. m. b. H. die nunmehrige zweitbeklagte Partei umgewandelt wu... mehr lesen...
Norm: 4.EVHGB Art7 Nr10 Abs14.EVHGB Art7 Nr11UGB §124
Rechtssatz: Die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft ist nach der gesetzlichen Regel unübertragbar, wohl aber auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder mit Zustimmung aller Gesellschafter und des Beitretenden. Entscheidungstexte 5 Ob 308/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 308/76 Veröff: SZ 50/4 = EvBl 1977/126 S 2... mehr lesen...