Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Übergabsvertrag vom 22.12.2012 übergab XXXX (im Folgenden "Übergeberin" genannt) ihre XXXX Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ XXXX GB XXXX, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung TOP XXXX Anteile B-LNr XXXX) und an den Stellplätzen TOP XXXX Anteile B-LNr XXXX) und PD XXXX Anteile B-LNr XXXX) verbunden ist, an die Beschwerdeführerin (BF), die der Übergeberin und deren Ehemann gleichzeitig ein Fruchtgenussrecht an den Anteilen einr... mehr lesen...