Norm: ABGB §914 UGB §105 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UGB § 105 heute UGB § 105 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ... mehr lesen...
Norm: UGB §105UGB §343UGB §344
Rechtssatz: Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags ist dann unternehmensbezogen, wenn er von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmensbetriebs oder von einem Formunternehmer vorgenommen wird. Der Gesellschaftsvertrag ist demnach dann ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft, wenn er für zumindest einen Gesellschafter zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIHGB §105UGB §105
Rechtssatz: Ein Gesellschaftsvertrag ( hier: OHG ) kann auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 571/76 Entscheidungstext OGH 04.05.1976 5 Ob 571/76 7 Ob 553/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 7 Ob 553/85 Beisatz: Hier: Schlüssige Fortsetzungsklausel ( § 138 ... mehr lesen...