Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den Beklagten anteilig die Rückzahlung eines Darlehens von S 196.030,-- s.A. und von der Zweitbeklagten überdies den Ersatz zweckverfehlter Leistungen von S 1,278.429,97 s.A. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nach seinen Feststellungen haben der Kläger und die Erstbeklagte am 18.7.1963 geheiratet. Am 28.10.1971 und am 31.12.1971 stellte der Kläger der Zweitbeklagten und deren Ehemann, den Eltern der Erstbeklagten, in zwei Teil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stellte am 15.3.1976 beim Amt der Kärntner Landesregierung den Antrag ("Förderungsbegehren"), ihr auf Grund der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen des "Wohn- und Siedlungsgesetzes" zur Fertigstellung eines begonnenen Hauses ein Darlehen von S 200.000,- zu gewähren. Mit schriftlicher "Zusicherung" vom 14.1.1977 sicherte die beklagte Partei der klagenden Partei "auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 17.12.1971, LGBl Nr. 7/1972"... mehr lesen...