Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehemann sind zu je 850/30020 Anteilen, mit welchen untrennbar Wohnungseigentum an einem Haus verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft. Auf ihren Anteilen ist für die Beklagte ein Pfandrecht über S 10.750.000,- und 8,5 % Zinsen, 13,5 % Verzugs- und Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung von S 4,047.900,- einverleibt. In einem über das Vermögen der Klägerin beim Erstgericht geführten Schuldenregulierungsverfahren machte die... mehr lesen...