Entscheidungen zu § 891 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

TE OGH 2002/8/8 8Ob55/02z

Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehemann sind zu je 850/30020 Anteilen, mit welchen untrennbar Wohnungseigentum an einem Haus verbunden ist, Miteigentümer einer Liegenschaft. Auf ihren Anteilen ist für die Beklagte ein Pfandrecht über S 10.750.000,- und 8,5 % Zinsen, 13,5 % Verzugs- und Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung von S 4,047.900,- einverleibt. In einem über das Vermögen der Klägerin beim Erstgericht geführten Schuldenregulierungsverfahren machte die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.08.2002

Entscheidungen 1-1 von 1