Norm: ABGB §858 Abs2
Rechtssatz: Bedeutung des Ortsgebrauches für die Einschließungspflicht des Grundeigentümers. Die Ansicht, ein Grundeigentümer sei dann nicht zur Einzäunung seines Grundstücks verpflichtet, wenn die seinem Nachbarn drohenden Schäden von der Liegenschaft eines Dritten oder von Personen ausgehen, die nicht seiner Ingerenz unterliegen, findet im Gesetz keine Stütze. Entscheidungstexte ... mehr lesen...