Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet ein Vermächtnis des Erblassers, nach dem die Klägerinnen eine Liegenschaft samt Zweifamilienhaus ins Wohnungseigentum übertragen erhalten sollen. Ihre Vermächtnisklage gegen den Universalerben ist mit dem Hauptbegehren auf die Herausgabe der Liegenschaftsanteile und Einwilligung in die Einverleibung des Eigentums am jeweils ziffernmäßig bestimmten Mindestanteil verbunden mit dem Wohnungseigentum an je einer der beiden Wohnungen geri... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. September 1998 als Witwe verstorbene Erblasserin hatte fünf Kinder, nämlich eine Tochter sowie die vier Söhne Otwin, Otmund, Otfried (1996 verstorben, einen volljährigen Sohn [Enkel] Werner hinterlassend) und Otmar (1998 vor der Erblasserin verstorben, vier volljährige Söhne [Enkel] Harry, Nicolas, Rene und Clemens [im Folgenden nur Antragsteller] hinterlassend). Mit letztwilliger Verfügung vom 17. Februar 1994 vermachte die Erblasserin ihre Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Dem hier vorliegenden Abhandlungsverfahren wurde folgende vom Erblasser KR Oskar R***** geschriebene letztwillige Verfügung zugrundegelegt: "Testament Ich, Oskar R*****, geboren am 11. 12. 1906 treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze alle vorherigen außer Kraft. Mein Sohn Viktor erbt mein gesamtes Vermögen zu sechzig Prozent und meine Töchter zu je zehn Prozent. Meine Töchter werden mit den von ihnen geerbten Anteilen an der Firma Franz M. R***** O.H.G. U... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser KR Oskar R***** hat eine eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung folgenden Inhaltes verfasst, die dem hier vorliegenden Abhandlungsverfahren zugrundegelegt wurde: "Testament Ich, Oskar R*****, geboren am 11. 12. 1906 treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze alle vorherigen außer Kraft. Mein Sohn Viktor erbt mein gesamtes Vermögen zu sechzig Prozent und meine Töchter zu je zehn Prozent. Meine Töchter werden mit den von ihnen ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 30. 8. 1997 setzte der Verstorbene seinen Stiefsohn Johannes L***** zum alleinigen Erben ein. In einem mit 31. 8. 1997 datierten Nachtrag zu diesem Testament setzte er für Robert R*****, der behauptet, das (einzige) uneheliche Kind des Verstorbenen zu sein, ein Vermächtnis von S 600.000 aus. Der Testamentserbe gab eine unbedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlass ab und das Erstgericht überließ ihm die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Hermine A starb am 23.1.1983 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 16.11.1981, in dem sie ihren Neffen Meinhard B und ihre Nichte Ulrike C zu gleichen Teilen zu Erben einsetzte. Der Rechtsmittelwerber war der Ehemann der Erblasserin. Er wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Krems a.d.Donau vom 30.8.1978 wegen Geisteskrankheit und Alkoholmißbrauches beschränkt entmündigt. Nach dem Inventar (ON 11) betragen die Nachlaßaktiven S 877.448,01 und die Nachlaßpassiven S 87... mehr lesen...
Am 27. September 1971 starb Maria K, geborene B. Sie war in erster Ehe mit Ludwig R (vorverstorben) verheiratet. Dieser Ehe entstammte der am 18. Juli 1948 verstorbene Sohn Gottfried R; dessen Sohn, also ein Enkel der Erblasserin, ist Ludwig R. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit dem gleichfalls vorverstorbenen Otto K verheiratet. Aus dieser Ehe stammt ebenfalls ein Sohn, nämlich der Kläger. In einem eigenhändigen Testament vom 5. April 1966 setzte die Erblasserin ihren Enkel Lud... mehr lesen...
Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten Partei mit einem Geschäftsanteil von 25% des Stammkapitals. Er begehrte Nichtigerklärung des Beschlusses der Generalversammlung der Beklagten vom 7. April 1967, mit welchem seine Bestellung zum Geschäftsführer widerrufen worden ist, allenfalls die Feststellung, daß der oben angeführte Beschluß dem Kläger gegenüber unwirksam sei und der Kläger wieder Geschäftsführer der Beklagten sei. Das Erstgericht hat das Klagebegehren und das Eventualbe... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete unter anderem die grundbücherliche Anmerkung der Absonderung der Verlassenschaft und der Bestellung des Separationskurators ob den zum Nachlaßvermögen gehörigen Liegenschaften an. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß die bewilligte Anmerkung zu entfallen habe. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Auszugehen ist zunächs... mehr lesen...
Das Erstgericht gab im Punkte 2 seines Beschlusses vom 29. Mai 1952 dem Antrag der Söhne des Erblassers Paul und Werner V. auf Nachlaßseparation Folge und bestellte einen Separationskurator. Im Punkt 4 wurde das vom Verlassenschaftskurator ausgesprochene Verbot, das dem erbl. Sohn Paul V. und der erbl. Witwe Hildegund V. die Räume der Firma C. A. V. zu betreten untersagte, genehmigt und diesen beiden das Betreten der Räume bei Exekution verboten. Im Punkt 5 wird die vom Verlassenschaf... mehr lesen...