Der am 26. August 1980 verstorbene Alfred K hinterlies eine Witwe, zwei Geschwister und den am 12. Feber 1962 geborenen unehelichen Sohn Alfred P; die Vaterschaft zu diesem Kind wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf vom 26. Juli 1962, C 50/62-11, rechtskräftig festgestellt. Alfred K hat mit Testament vom 19. Juni 1975 seine Gattin Margareta zur Alleinerbin eingesetzt. Diese gab auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab, die vom Erstgericht zu Gericht angen... mehr lesen...