Dr. Erika K ist am 5. 7. 1973 kinderlos verstorben. Ihr Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Mödling vom 19. 7. 1979, 2 A 337/73-74, auf Grund des Gesetzes dem Witwer (dem nunmehrigen Kläger) zur einen Hälfte und den Brüdern der Verstorbenen (den beiden nunmehrigen Beklagten), diesen auch als eingeantworteten Erben in der Verlassenschaftssache nach ihrer am 29. 6. 1976 nachverstorbenen erblasserischen Mutter, zu je einem Viertel eingeantwortet, nachdem mit Urte... mehr lesen...
Norm: ABGB §717ABGB §718ABGB §721
Rechtssatz: Auch der schlüssige Widerruf eines Testaments bzw Kodizills ist eine Erklärung des letzten Willens, die - mit Ausnahme der Formvorschriften - den Regeln über letztwillige Verfügungen unterliegt. Entscheidungstexte 5 Ob 785/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 785/81 SZ 55/4 Europ... mehr lesen...