Rechtssatz: Der Ausspruch des Verfalls der drei Gürtelechsen wird aufgehoben und unter einem der bescheidmäßige Auftrag der Bezirkshauptmannschaft L-L vom 13.03.1995 über den Erlag eines Geldbetrages von 3.000 S zur Sicherung der Verfallsstrafe aufgehoben. Der Rechtsmittelwerber ist hobbymäßig an der Haltung von Reptilien interessiert und ist Mitglied des Aquarium- und Terrariumvereines L. In diesem Zusammenhang pflegt er Kontakte mit einigen Gleichgesinnten in Deutschland, nicht aber in a... mehr lesen...