Begründung: Über Anregung der Bezirkshauptmannschaft B***** wurde ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet. Die Betroffene leidet als Folge ihrer fortgeschrittenen Erkrankung an multipler Sklerose an einem hirnorganischen Psychosyndrom. Aus dem vom Erstgericht eingeholten psychiatrischen Gutachten samt Ergänzungsgutachten geht hervor, dass die Betroffene pflegebedürftig, bettlägrig und vollständig inkontinent ist. Sie weist eine allgemeine Verlangsamung und die für eine fortgesc... mehr lesen...