Entscheidungsgründe: I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Anträgen begehren die Antragsteller, "der Verfassungsgerichtshof möge §279 Abs3 2. Satz ABGB und §274 Abs2 ABGB (jeweils idF BGBl I 2006/92) wegen Verfassungswidrigkeit aufheben". II. Rechtslage Die im vorliegenden Fall maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtenen Gesetzesbestimmungen sind hervorgehoben): §274 und §279 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art7 Abs1 / GesetzEMRK Art4 Abs3 litd, Art14ABGB §274 Abs2, §279 Abs3
Leitsatz: Abweisung der - zulässigen - Parteianträge auf Aufhebung von Bestimmungen des ABGB über die subsidiäre Bestellung eines Rechtanwaltes oder Notars zum Sachwalter und die vorgesehene Ablehnungsmöglichkeit; kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der EMRK und gegen den... mehr lesen...