Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach Anregung durch die Pensionsversicherungsanstalt führte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) eine Überprüfung durch und erließ nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens den angefochtenen Bescheid vom 16.08.2017, in dem sie gem. § 410 Abs. 1 ASVG iVm. §§ 4, 5, 7, 21, 35, 539a ASVG und § 1 AlVG feststellte, dass 1. Herr XXXX (im Folgenden M. M.), VSNR XXXX aufgrund seiner Tätigkeit bei Herrn XXXX (im Fo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach Anregung durch die Pensionsversicherungsanstalt führte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) eine Überprüfung durch und erließ nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens den angefochtenen Bescheid vom 19.04.2017, in dem sie gem. § 410 Abs. 1 ASVG iVm. §§ 4, 5, 7, 21, 35, 539a ASVG und § 1 AlVG feststellte, dass 1. Frau XXXX (im Folgenden B. M.), VSNR XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit bei Frau XXXX (im Folg... mehr lesen...