Begründung: Die mj. Manuela P***** ist seit Dezember 2001 im Rahmen einer Maßnahme bei Pflegeeltern in *****, untergebracht. Eine Entscheidung über den Antrag des Jugendwohlfahrtsträgers, ihn mit der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung über die Minderjährige zu betrauen, weil die Eltern auf Grund körperlicher und psychischer Behinderung dazu nicht in der Lage seien, steht noch aus. Die Eltern üben derzeit in 14-tägigen Abständen im Besuchscafe O***** ihr Besuchsrecht aus (ON... mehr lesen...