Begründung: Die Minderjährige wurde während der aufrechten Ehe des Heinz und der Dr. Monika D***** geboren. Am 5. 10. 2001 brachte der Vater beim Erstgericht die Ehelichkeitsbestreitungsklage ein, mit der er vorbrachte, er habe erstmals im April 2001 Kenntnis davon erhalten, dass er nicht der Vater des Kindes sei. Mit dem angefochtenen Beschluss bestellte das Erstgericht - als Pflegschaftsgericht - die Bezirkshauptmannschaft Mödling (Jugendabteilung) zum Kollisionskurator der Mind... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 Abs1 BABGB §163e
Rechtssatz: Selbst bei Vorliegen eines voll rechtswirksamen Anerkenntnisses der Vaterschaft im Sinne ds § 163e ABGB kann der Ehemann der Mutter gemäß § 156 Abs 1 ABGB die Ehelichkeitsbestreitungsklage erheben. Entscheidungstexte 1 Ob 31/02v Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 31/02v European Case... mehr lesen...