Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes Eisenstadt vom 5. 2. 1996 wurde über das Vermögen der R***** GmbH der Konkurs eröffnet, der in einen Zwangsausgleich mündete. Der Konkurs wurde mit Beschluss vom 27. 6. 1996 aufgehoben. Mit Verschmelzungsvertrag vom 10. 9. 1996 samt Nachtrag vom 29. 10. 1996 wurde die R***** GmbH als übertragende Gesellschaft mit der beklagten Partei als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Der Kläger gewährte der Rechtsvorgängerin der Bekl... mehr lesen...