Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1968 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 99, GB ***** O*****, bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 559, 560, 561/3 und 561/4. Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der benachbarten EZ 123 derselben KG, ua bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 521, 522/1, 557 und 558. Die seit vielen Jahren praktizierte Zufahrt zum klägerischen Waldbesitz, nämlich der streitgegenständliche Weg, führt über Grundstücke des Beklagten. Dabe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1035 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/1, der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 3158 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/2. Nach den Klagsbehauptungen wurde anläßlich eines Grundstücktausches vom Voreigentümer des Grundstückes 2.877/2 entlang dessen westlicher Grenze auf einem 3 m breiten Grundstreifen zugunsten des Grundstückes 2.788/1 die Dienstbarkeit des unbeschränkten und unentgel... mehr lesen...
Norm: ABGB §527ABGB §1449GBG §9
Rechtssatz: Gem § 527 ABGB ist die Erlöschung der Dienstbarkeit durch Zeitablauf, wenn sie schon bei der Bestellung nur unter einer auflösenden Bedingung eingeräumt wurde, ein Anwendungsfall der allgemeinen Regel des § 1449 ABGB. Dieser Endigungsgrund ist aber nur wirksam, wenn die zeitliche Beschränkung aus den öffentlichen Büchern ersichtlich, oder, soferne dies nicht der Fall ist, dem Servitutsberechtigten bei... mehr lesen...