Begründung: Die Klägerin mit Sitz in der Schweiz wickelt ihre Finanzbuchhaltung über die K***** AG, ihre inländische Muttergesellschaft, ab. Zwischen der Beklagten und der Muttergesellschaft der Klägerin bestand keine Geschäftsbeziehung. Sigrid D***** (in der Folge: Angestellte) war ab 7. 1. 2003 als Angestellte der Muttergesellschaft der Klägerin mit Aufgaben der Finanzbuchhaltung, darunter auch mit der Abwicklung finanzieller Dispositionen der Klägerin, betraut. Zu diesem Zweck ü... mehr lesen...
Begründung: Von folgendem Sachverhalt ist zusammengefasst auszugehen (§ 510 Abs 3 ZPO): Sowohl die Klägerin als auch deren Geschäftspartnerin D***** GmbH (im Folgenden kurz: Schuldnerin), welche der Klägerin ein Vermittlungshonorar in Höhe des Klagebetrages von EUR 82.410,99 schuldete, unterhielten bei der beklagten Bank Girokonten. Am 17. 5. 2002 erteilte die Schuldnerin der Beklagten per Telebanking einen ersten Überweisungsauftrag in Höhe dieses Betrages auf das Konto der Kläge... mehr lesen...