Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der nacheinander angemieteten und inzwischen zusammengelegten Wohnungen top Nr. 38, 39 und 40 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus 1160 Wien, Haberlgasse 20. Sie stellen - nach vorausgegangenen Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien (Entscheidung vom 19. Februar 1987) - den Antrag auf Feststellung, daß der Hauptmietzins für das Bestandobjekt top Nr. 38 bis 40 im Hause Wien 16, Haberlgasse ausgehend von ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Wien 14., Alois Behrstraße 22, auf der sie von Mai 1981 bis Dezember 1982 unter anderem mit Mitteln der Wohnbauförderung ein Wohnhaus mit 21 Wohnungen, einer Ordination und einem Geschäftslokal errichtet hat. Die Beklagten sind Mieter von Objekten im Haus Wien 14., Alois Behrstraße 22. Zwischen der klagenden Partei und dem Achtbeklagten wurde Ruhen des Verfahrens vereinbart (AS 23). Im Juli 1981 ergin... mehr lesen...