Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge für die fünf Kinder kommt allein der Mutter zu. Die älteren Kinder (die 14-jährige Lara, der 12-jährige Jakob und der 10-jährige David) lehnten ein Besuchsrecht zum Vater ab, weshalb der Vater seinen Besuchsrechtsantrag zu diesen Kindern nicht mehr aufrecht hielt. Verfahrensgegenständlich ist der Antrag des Vaters auf Einräumung eines Besuchsrechts zum 8-jährigen Noah und zum 2-jährigen Samuel; weiters der Antrag der Mutter,... mehr lesen...