Begründung: Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten vom 12.4.1996 (dieser lagen zahlreiche Unterlagen bei) wurde der Berufungswerber (Bw) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 21.5.1996 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als Inhaber der Firma H zu verantworten habe, daß von dieser als Arbeitgeber zumindest seit 26.2.1996 folgende Ausländer, nämlich 1) M Wieslaw Piotr, 2) P Jozef Gerard und 3) Pa Marek, auf der Baustelle in Wien, J-... mehr lesen...