RS OGH 2013/1/24 8Ob1/13z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2013
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Norm

JWG §34
  1. JWG § 34 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013

Rechtssatz

Der Jugendwohlfahrtsträger hat neben der Geltendmachung des Kostenersatzes nach § 33 JWG auch die Möglichkeit, gemäß § 34 JWG einen gesetzlichen Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes auf ihn zu bewirken. Den Kindern fehlt es in diesem Fall an der Sachlegitimation zur Durchsetzung der entsprechenden Unterhaltsforderungen.

Entscheidungstexte

  • RS0128494">8 Ob 1/13z
    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 8 Ob 1/13z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128494

Im RIS seit

20.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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