Norm
StPO §284 Abs1 BRechtssatz
Zur Rechtzeitigkeit und Beachtlichkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist die deutliche und bestimmte Erklärung erforderlich, ein bezeichnetes Urteil wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe anzufechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100007Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022