TE Vwgh Erkenntnis 2008/12/12 2004/12/0199

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Veröffentlicht am 12.12.2008
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Index

E000 EU- Recht allgemein;
E3L E05200500;
E6J;
001 Verwaltungsrecht allgemein;
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung;
40/01 Verwaltungsverfahren;
63/06 Dienstrechtsverfahren;
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht;

Norm

31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art6;
31997L0080 Beweislast-RL Art4;
61988CJ0177 Dekker VORAB;
61995CJ0180 Draehmpaehl VORAB;
61995CJ0409 Marschall VORAB;
62001CJ0380 Schneider VORAB;
AHG 1949;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §46;
AVG §56;
BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §2 Abs6;
BGBG 1993 §3 Z5;
BGBG 1993;
B-GlBG 1993 §20a idF 2004/I/065;
B-GlBG 1993;
DVG 1984 §1 Abs1;
EURallg;
VwRallg;

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma, Mag. Nussbaumer-Hinterauer und Dr. N. Bachler als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Perauer, über die Beschwerde der Dr. A S in W, vertreten durch Dr. Heinrich Vana, Rechtsanwalt in 1020 Wien, Taborstraße 10/2, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (nunmehr: Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) vom 12. Oktober 2004, Zl. 3.826/8-Präs/04, betreffend Ersatzanspruch nach § 15 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), zu Recht erkannt:

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Die 1946 geborene Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides Leiterin einer Abteilung im Bereich der Sektion VI der belangten Behörde.

Am 18. Oktober 2002 schrieb die belangte Behörde gemäß §§ 15a und 15b des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, iVm § 9 Abs. 1 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76, die Funktion der stellvertretenden Leitung der Sektion VI im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus. Die Ausschreibung lautete folgendermaßen:

"Zusätzlich zur Funktion der Stellvertretung der Sektionsleitung fallen in diesen Aufgabenbereich insbesondere:

* Koordinierung der ressortinternen Forschungs- und Technologiepolitik

* Koordinierung der Ressortforschung

* Koordination der ressortinternen Forschungsevaluierung und -

statistik

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 5, zuzuordnen und gemäß § 141 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes durch befristete Ernennung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Gemäß § 15b Ausschreibungsgesetz 1989 sind nur Bewerbungen von Personen zulässig, die mit der Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A1 zugeordneten Abteilung (Organisationseinheit) innerhalb der Sektion VI dauernd betraut sind.

Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

1.

Abgeschlossenes Universitätsstudium;

2.

Eingehende Kenntnis der nationalen und internationalen Universitäts- und Forschungsorganisation;

              3.              fundierte Kenntnisse und Erfahrung in Entwicklung und Umsetzung von Forschungsprogrammen und Evaluierungsmaßnahmen;

              4.              Kenntnis der Verwaltungsstrukturen der Europäischen Union sowie praktische Erfahrung mit der Umsetzung von EU-Programmen und EU-Koordination;

              5.              Fremdsprachen (Englisch auf Verhandlungsniveau; weitere Fremdsprachen wünschenswert);

              6.              Kommunikationsfähigkeit und Überzeugungskraft; Fähigkeit zu vernetztem Denken sowie Bereitschaft zu hoher zeitlicher Flexibilität;

              7.              Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Eignung zur Menschen- und Teamführung.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Aushang an der Amtstafel des BMBWK unter Anführung der Gründe, die den Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar im Präsidium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 43 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung dieser Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen."

Um die ausgeschriebene Stelle bewarben sich vier Personen, darunter die Beschwerdeführerin und der männliche Mitbewerber Mag. P (P.), der in der Folge mit dieser Funktion betraut (Ernennung) wurde.

Die Bewerbung der Beschwerdeführerin vom 8. November 2002 lautete folgendermaßen (Hervorhebungen im Original):

"Hiermit bewerbe ich mich um die Funktion der stellvertretenden Leitung der Sektion VI 'Wissenschaftliche Forschung und Internationale Angelegenheiten' und verweise neben den folgenden Ausführungen auch auf meine Bewerbung für die Funktion der Leitung der Sektion VI.

Hinsichtlich der von der Vertretung der Sektionsleitung speziell wahrzunehmenden Aufgabenbereiche, habe ich folgende Vorstellungen:

-Koordinierung der ressortinternen Forschungs- und Technologiepolitik

Die ressortinterne Forschungs- und Technologiepolitik wird sich an den in den einschlägigen Reformdialogen der österreichischen Bundesregierung entwickelten Vorgaben zu Erreichung einer F & E-Quote von 2,5 % des BIP bis 2005 und der Ziele von Lissabon und Barcelona zu orientieren haben. Dafür ist eine ressortspezifische Strategie erforderlich, die auf den Erkenntnissen

-

aus Forschungsstatistik und -Evaluierung aufbaut,

-

Entwicklungen in vergleichbaren EU- bzw. OECD-Staaten berücksichtigt sowie

-

die Anpassung der Ergebnisse auf nationale Gegebenheiten gewährleistet.

-Koordinierung der Ressortforschung

Die Koordinierung der Ressortforschung soll folgende Maßnahmen umfassen:

-

Abstimmung der einzelnen Abteilungs-Schwerpunkte aufeinander zur Herstellung von Synergien zwecks optimalem Mitteleinsatz unter Beachtung diverser Aspekte wie

z. B. wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zielsetzungen, nationaler und internationaler Kooperationsformen und -möglichkeiten etc.,

-

Vermittlung zwischen Anliegen und Ergebnissen der Grundlagenforschung und den Bedürfnissen und Möglichkeiten der vorwettbewerblichen Forschung und der in ihrem Umfeld befindlichen Industrie (Heranführung von Forschungsergebnissen an den Markt),

-

enge Zusammenarbeit mit der Universitätssektion, um die Ziele der beiden Sektionen aufeinander abzustimmen.

-Koordination der ressortinternen Forschungsevaluierung und -statistik

Forschungsevaluierung

Die ressortinterne Forschungsevaluierung betraf bisher vor allem Forschungsprojekte bzw. größere Programme. Sie basierte im Wesentlichen auf dem Prinzip der unabhängigen externen Begutachtung ('peer review') bzw. der externen Evaluierung durch Experten (z.B. Beteiligung an EU-Rahmenprogrammen, Evaluierung der österreichischen Physik, der Elektrotechnik, der Biochemie, u. a.m.). Für regelmäßige Evaluierungen im Bereich der Universitäten (Evaluierungen der Lehre bzw. der Forschung) gelten die Bestimmungen der Evaluierungsverordnung des BMBWK, die sinngemäß und entsprechend angepasst auch bei anderen geförderten Forschungseinrichtungen angewendet werden können/sollen.

Forschungsstatistik

Eine statistische Vollerhebung über Forschung und Entwicklung ist dringend geboten:

Im OECD-Bereich verfügen nahezu alle Länder über aktuellere Forschungsdaten als Österreich. Dazu muss die Aufbringung der nicht unerheblichen Kosten zwischen den forschungsfördernden Ressorts (BMBWK, BMVIT, BMWA) einerseits und dem BKA andererseits geklärt werden, hinsichtlich derer unterschiedliche Interpretationen der einschlägigen Bestimmungen des BStatGes existieren.

Danach wäre eine rasche und nachdrückliche Koordination zwischen BMBWK, BMVIT, BMWA, BMLuFUuW, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung sowie Statistik Austria erforderlich, um die für die Durchführung der Erhebung notwendige Verordnung gem. BStatGes vorbereiten und erlassen zu können. Der im BKA eingerichtete Statistikrat kann hier unterstützend wirken.

Zur Koordinierung der Angelegenheiten der Forschungsstatistik gehört insbesondere auch die Kenntnis der von der OECD ausgearbeiteten und international anerkannten Richtlinien, Standards und Definitionen (z.B. 'Frascati-Handbuch'), ohne die weder eine Interpretation der nationalen Statistiken in ihrer Gesamtheit noch sinnvolle internationale Vergleiche angestellt werden können.

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch das forschungsrelevante

Berichtswesen.

Persönliche Voraussetzungen:

              1.              Ich habe das Studium der Geschichte und Germanistik mit der Promotion zum Dr.phil. abgeschlossen.

              2.              Auf Grund meiner nunmehr 11-jährigen Tätigkeit im Bereich internationaler Forschungskooperationen zwischen österreichischen und ausländischen Universitäten und/oder Forschungseinrichtungen verfüge ich über profunde Kenntnisse der nationalen und internationalen Universitäts- und Forschungsorganisation.

              3.              Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in Entwicklung und Umsetzung von Forschungsprogrammen und Evaluierungsmaßnahmen habe ich insbesondere durch folgende Aktivitäten erworben:

-

Durchführung und kontinuierliche Adaptierung des Ressort-Programms 'Forschungskooperationen mit Mittel- Ost- und Südost-Europa' (Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von mehr als 300 bi- und multilateralen Kooperationsprojekten incl. externer ex-ante-Begutachtung und ex-post-Evaluierung - 'peer review'),

-

Konzeption und Durchführung spezieller Schwerpunktkooperationen mit Bayern, China, Iran, Israel, Kanada u. a. (Begutachtung/Evaluierung w.o.),

-

Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur Ansiedlung einer internationalen Großforschungseinrichtung in Österreich incl. Assessments durch die European Science Foundation, das OECD-Mega-Science-Forum und des European Strategy Forum on Research Infrastructures,

-

Konzeption und Realisierung des 'Rats'-Programms 'Bi- und multilaterale Kooperation mit den EU-Beitrittskandidaten' und des

-

'Rats'-Programms CONEX ('Connecting Networks of Excellence') - bei beiden Programmen ex ante-Evaluierung durch Experten, den Rat für Forschung und Technologieentwicklung und das BMF.

              4.              Kenntnis der Verwaltungsstrukturen der EU sowie praktische Erfahrungen mit der Umsetzung von EU-Programmen und EU-Koordination

Ich habe seit Jahren in zahlreichen EU-Gremien, -Programmen und -Projekten mitgearbeitet und bekleide derzeit folgende Funktionen:

-

Vicechairperson und österreichische Delegierte in der Generalversammlung von (EU-)

-

INTAS (International Association for the Promotion of Cooperation with Scientists from the New Independent States of the former Soviet Union)

-

im Programmkomitee 'INCO' (International Cooperation) im 4. und 5. RP

-

Delegierte im Programmkomitee 'Research Infrastructures' im 6. RP und im

-

Delegierte im 'European Strategy Forum on Research Infrastructures'

Darüber hinaus habe ich jahrelange Erfahrung auf Programm- und Projektebene mit den Drittländerkooperationen der EU, speziell mit den Kandidatenländern und NIS (Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion), dem ASEM-Prozess (Forschungskooperation EU-Asien) sowie forschungsrelevante Aktivitäten in PHARE, TACIS, CARDS, INTERREG und der Vertretung Österreichs im ISTC/USTC und war für die interministerielle Koordinierung des Themenbereiches 'Internationales' zur Vorbereitung des 5. und 6. RPs zuständig.

Ich habe gute persönliche Kontakte zu den für die oben angeführten Sachbereiche zuständigen Kommissionsbeamten (von A. Mitsos abwärts), zu den dafür zuständigen Kollegen im BMaA, BMVIT und BMWA, der Österreichischen Vertretung in Brüssel und vor allem auch zum BIT als der maßgeblichen Betreuungseinrichtung.

              5.              Sprachkenntnisse:

Englisch: perfekt, Französisch, Italienisch;

Ungarisch, Russisch: Anfängerkenntnisse

              6.              Kommunikationsfähigkeit und Überzeugungskraft, Fähigkeit zu vernetztem Denken und große zeitliche Flexibilität

Abgesehen davon, dass ich von meiner Anlage her kommunikations- und kontaktfreudig bin und mich gern engagiere und exponiere, konnte ich nicht zuletzt dank einer nunmehr rund 10- jährigen Arbeit am Projekt AUSTRON alle für das Beamtenleben notwendigen 'Sekundärtugenden' entwickeln.

Es wird kaum einen administrativen Vorgang, kaum eine Verhandlungs-, Interventions-, Blockierungs- oder Unterstützungsfinte geben, die mir im Zusammenhang mit AUSTRON nicht schon untergekommen wäre und auf die ich nicht zu reagieren gelernt hätte.

Infolge meiner sehr aktiven Wahrnehmung meiner Aufgaben stehe ich seit langem in kontinuierlichem Kontakt mit den relevanten Akteuren im nationalen und internationalen Wissenschaftsbetrieb, von St. Pölten bis Klagenfurt, von Ankara bis Ljubljana, von Peking bis München, und nicht zuletzt auch in Brüssel.

Ich werde immer wieder zu Vorträgen und zur Teilnahme an Diskussionen eingeladen, - so auch im Rahmen der Brüsseler Auftaktkonferenz zum 6. RP als einzige RessortvertreterIn.

Ich war und bin zeitlich in höchstem Maß flexibel.

              7.              Organisationstalent, Verhandlungsgeschick; Menschen- und Teamführung

Auf Grund meiner langjährigen Arbeit auf unterschiedlichen nationalen und internationalen Ebenen und Kooperationsaktivitäten in den verschiedenen Themenbereichen glaube ich, im Wissenschafts- /Forschungsmanagement qualifizierte Erfahrungen hinsichtlich

-

strategischer Planung, Konzeptentwicklung und Organisation

-

bereichsübergreifender Vernetzung in Theorie und Praxis

-

Koordinationsaufgaben

-

Verhandlungsvorbereitungen und -abwicklung

-

Experten- und Beratungstätigkeiten

-

Kontroll- und Bewertungstätigkeiten

einbringen zu können.

Ich bin seit dem Jahr 1994 Abteilungsleiterin und war/bin gemeinsam mit meinen MitarbeiterInnen (in 2 Referaten) dabei durchaus erfolgreich. Unsere Abteilung hat wiederholt große Belastbarkeit und starke Integrationsfähigkeiten unter Beweis stellen müssen und auch diese Herausforderungen mit Teamgeist und großem gegenseitigem Respekt bestens bewältigt.

Ich gehe davon aus, die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen und damit meine Eignung für die stellvertretende Leitung der Sektion VI durch die obige Darstellung nachgewiesen zu haben."

Die Bewerbung des Mitbewerbers Mag. P. vom 11. November 2002 lautete:

"Hiermit bewerbe ich mich um die Funktion der stellvertretenden Leitung der Sektion VI im BMBWK bezugnehmend auf die Ausschreibung vom 18. Oktober 2002 unter GZ. Mein Studium 'studium irregulare - Molekulargenetik' habe ich im Oktober 1994 mit der Sponsion zum Mag.rer.nat. abgeschlossen. Bereits seit März 1993 bin ich in verschiedenen Positionen im öffentlichen Dienst tätig. Zunächst übte ich die Funktion eines 'Institutsmanagers' am Institut für Mikrobiologie und Genetik der Universität Wien aus, wo ich mir grundlegende Kenntnisse in Universitätsrecht und -administration aneignen konnte.

Im Jänner 1996 wechselte ich auf die Planstelle eines Referenten im damaligen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Mein Aufgabengebiet umfasste zunächst den Forschungsbereich aus Biomedizin, Neurowissenschaften und Ersatzmethoden zum Tierversuch. Schon bald kamen die Bereiche Biotechnologie und Genomforschung hinzu. Damit war und bin ich für den gesamten Bereich der lebens- und biowissenschaftlichen Forschung verantwortlich; dies umfasst neben den nationalen auch alle internationalen Aufgaben resp. Funktionen wie Programmdelegierter für den Bereich Biomedizin im Programm 'Biomed II' im 4. EU-Forschungsrahmenprogramm. Aufbauend auf meine Erfahrungen aus dem

              4.              und 5. Forschungsrahmenprogramm der EU war ich für die Umsetzung des biowissenschaftlichen Anteils am 6. Rahmenprogramm aus österreichischer Sicht verantwortlich und bin dort auch Programmdelegierter für diesen Bereich (1. thematische Priorität mit dem Titel 'Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit' im 1. spezifischen Programm). Durch diese Tätigkeiten und andere (COST) sowie theoretische Weiterbildung im Rahmen von einschlägigen Seminaren der VAB konnte ich mir fundierte Kenntnisse in der Verwaltungsstruktur der EU aneignen und habe meine Erfahrung in der Umsetzung von solchen Programmen bereits mehrfach anwenden können.

Meine Englischkenntnisse musste ich bereits während meiner Diplomarbeit anwenden und konnte diese in vielen internationalen Arbeitsgruppen und Kommissionen unter Beweis stellen. Daneben habe ich grundlegende Kenntnisse in Spanisch (Schulzeit) und Französisch (Sprachkurs).

Meine bisherigen Funktionen im öffentlichen Dienst und meine Ausbildungsprogramme sowohl im Ressort als auch meiner militärischen Funktionen haben meine Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten geformt. Aufgrund zahlreicher Mitarbeit und selbstständiger Leitung von Kommissionen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen habe ich auch Kompetenz in der Führung von Verhandlungen erwerben können.

Weitere Details zu meinem Werdegang finden Sie im beiliegenden Lebenslauf."

Folgender Lebenslauf war angeschlossen (Anonymisierung und Hervorhebungen im Original gilt auch für die weitere Wiedergabe von Originaltexten):

"CURRICULUM VITAE

Mag. M. G. P.

Geburt:

1967, K

Staatsbürgerschaft:

Österreichisch

Familienstand:

verheiratet mit Mag. C. S. P., Tochter T.

Anschrift:

W

 

 

Schulbildung

 

1973 - 1977

Volksschule, Klagenfurt

1977 - 1985

Bundesgymnasium und Oberstufenrealgymnasium, Klagenfurt (Matura 'mit Auszeichnung')

 

 

Studium

 

1986 - 1987

Biologie, Universität Wien

WS 87/88 - SS 94

Studium irregulare 'Molekulargenetik', Universität Wien

01.1992 - 02.1993

Experimenteller Teil der Diplomarbeit am Institut für Mikrobiologie und Genetik, Abteilung von Univ. Prof. Dr. E. H.-B., Titel: 'Isolierung und Charakterisierung eines Serin/Threonin Proteinkinasegens aus der Hefe Saccharomyces cerevisiae'

(10.03.1993

Beginn der Tätigkeit als Institutsmanager)

12.10.1994

Sponsion 'Mag. rer. nat.'

 

 

Präsenzdienst, Milizoffiziersausbildung

 

01.10.1985 - 30.09.1986

Grundwehrdienst als 'Einjährig- Freiwilliger (EF)'

seit 1986

Ausbildung zum Zugs- und Kompaniekommandanten

seit 01.11.1997

Dienstgrad Hauptmann d.Res.

derzeitige Stellung

Reserve

1990 - 1998

10 persönlichkeitsbildende Seminare: Führungsverhalten, Personalentwicklung, Rhetorik, Zeitmanagement, Persönliche Arbeitstechniken, Präsentationstechniken, Projektmanagement, Führungstechnik 2 EDV Kurse

 

 

Berufsweg

 

10.03.1993 - 31.12.1995

Institutsmanager am Institut für Mikrobiologie und Genetik, Wien

 

Aufgabengebiete:

 

Personalverwaltung und Budget (Ordentliche und Ao. Dotation); Lehrauftragseinreichung und -verwaltung, Tutoreienanträge; Erhebung und Erstellung sämtlicher Statistiken des Institutes z.B. für Bericht des Institutsvorstandes, Beitrag des Instituts zur Stellenplan- und Institutsstrukturkommission; Evaluierungsmaßnahmen; Koordination von Meetings und Konferenzen; Erstellung von Broschüren und Institutsberichten; Geräteverwaltung und Informationsdienst

 

 

seit 01.01.1996

Referent im Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

Aufgabengebiete:

 

Biomedizinische Forschung; Neurowissenschaftliche Forschung; Ersatzmethoden zum Tierversuch; Nationaler Experte im EU-Forschungsprogrammausschuss 'Lebensqualität und Management lebender Ressourcen'; Delegierter bei der OECD 'Working Party on Biotechnology/Ad Hoc Task Force on Human-health-related Biotechnology'

Seit 01.01.1999

Beamter

 

 

Seit 01.08.2001

Abteilungsleiter im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Aufgabengebiete:

 

Angelegenheiten der Lebenswissenschaften, einschließlich Planung, Koordinierung und Durchführung von Forschungsschwerpunkten; Planung, Vorbereitung und Vergabe von Expertengutachten und Forschungsbeiträgen im Bereich der Biotechnologie, der Genomforschung, der Biomedizin sowie der medizinischen Forschung; Bioethik, Rat für Forschung und Technologieentwicklung

 

 

Seit 18.10.2002

zusätzliche Agenden im Abteilungsbereich:

 

Forschungs- und Technologierecht, Forschungsdokumentation und -evaluierung und Benchmarking; Forschungs- und Technologiepolitik; Sachangelegenheiten ÖAW, FWF und Ludwig Boltzmann Gesellschaft

 

 

Spezielle Fähigkeiten

 

Fortbildungsseminare:

9 Seminare an der VAB zu den Themen Forschungsrecht, Europarecht und Sprachausbildung; seit 06/2002 Teilnehmer am Führungskräftelehrgang

 

 

EDV- Kenntnisse:

sehr gut, MS-DOS und MacIntosh-Betriebssystem, Windows, Textverarbeitung (MS Word und WordPerfect) und Tabellenkalkulation, Graphikanwendung, Internet und Datenbanken

 

 

Sprachkenntnisse:

Englisch: sehr gut in Wort und Schrift; ausgiebige berufliche Praxis (Laborsprache am Institut)
Spanisch: Schulniveau
Französisch: Anfänger

 

 

besondere Eigenschaften:

Zielstrebigkeit, Organisationstalent

 

 

Persönliche Neigungen

 

 

Sport: Laufen und Klettern, seit 18 Jahren intensives Training in KarateDo (1. Dan)
Kultur: Reisen, Film, Musik und Ausstellungen
Literatur: Gegenwartsliteratur (Autoren wie G.G. Marquez, M. Kundera, etc.) und Literatur zu den Themen Zen, Budo etc."

Weiters war der Bewerbung folgendes Schriftstück vom 14. November 2002 angeschlossen:

"Konzept über den Aufgabenbereich des Stellvertretenden Sektionsleiters im BMBWK, Sektion VI

Zusätzlich zur Funktion der Stellvertretung der Sektionsleitung fallen in den Aufgabenbereich des Stellvertretenden Sektionsleiters der Sektion VI (Wissenschaftliche Forschung und internationale Angelegenheiten - Bereich Wissenschaft) insbesondere

-

die Koordinierung der ressortinternen Forschungs- und Technologiepolitik

-

die Koordinierung der Ressortforschung und

-

die Koordinierung der ressortinternen Forschungsevaluierung und - statistik

Die Sektion VI im BMBWK ist neben den zahlreichen internationalen Aufgaben für den gesamten Bereich der wissenschaftlichen Forschung zuständig. Das betrifft weitestgehend die sogenannte Grundlagenforschung an Universitäten und Einrichtungen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) sowie an sonstigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen soweit diese wissenschaftliche Forschungsanstrengungen leisten. Dabei spiegelt sich die Themenvielfalt auch in der Organisationsstruktur der Sektion wieder; nämlich durch Fachabteilungen, die für Biowissenschaften (VI/1), Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften (VI/3) und Naturwissenschaften, Umweltwissenschaften und technische Wissenschaften (VI/4) verantwortlich sind. Ergänzt wird dies durch eine für allgemeine Forschungs- und Technologiepolitik und Forschungsrechtsfragen zuständige Abteilung (VI/1).

Die besondere Aufgabe und Herausforderung in der Koordinierung liegt in diesem Bereich darin, disziplinorientierte und themenspezifische forschungspolitische Aspekte zusammenzuführen. In meiner Abteilung erfahren allgemeine forschungspolitische Aspekte mit denen der aus dem Bereich der Biowissenschaften kommenden eine Harmonisierung und Aufeinanderabstellung, daher erscheint eine ressortweite Koordinierung unter Einbeziehung aller andern Disziplinen als nicht weiters schwierig. Diese Koordinierung ist jedenfalls dringend notwendig.

Alle Maßnahmen der Ressortleitung hinsichtlich einer besseren Abstimmung von Forschungsangelegenheiten mit anderen Ressorts bedürfen einer diesbezüglichen Vorbereitung. Das betrifft Angelegenheiten des Forschungsrechts, also im Speziellen des Forschungsorganisationsgesetzes und des Forschungs- und Technologiefördergesetzes. Mit letzterem sind die beiden großen Fonds (FWF und FFF) und der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) eingesetzt. Die Angelegenheiten des RFTE und BMBWK sind bereits seit der letzten Geschäfts- und Personaleinteilung vom 1. August 2001 im Tätigkeitsprofil meiner Abt verankert. Damit wird auch diese Einbindung ohne Verzögerung erfolgen.

Aufgrund der finanzpolitischen Lage, Einsparungen in den Budgetordinarien im Lichte eines ausgeglichenen Budgets und gleichzeitigem politischen Willen zur Erhöhung der F&E Ausgaben verbunden mit der Zurverfügungstellung von Sondermitteln, erweist sich die Zusammenarbeit mit dem RFTE als besonders wichtig. Will das BMBWK seine Rolle als Impulsgeber für Wissenschaft und Forschung nicht verlieren, wird die Aufrechterhaltung und der Ausbau der forschungspolitischen Zielsetzungen ein vorrangiges Unterfangen sein. Bereits jetzt sind die Forschungsschwerpunkte des BMBWK, 'Wissenschaftlicher Nachwuchs - Mobilität', 'Internationalisierung', 'Infrastrukturverbesserungen' sowie 'Kooperation Wissenschaft - Wirtschaft' vom RFTE vollinhaltlich unterstützt worden.

Dies führt unmittelbar zum zweiten Aufgabenbereich der Koordinierung der Ressortforschung. In der österreichischen Forschungsfinanzierungslandschaft existieren seit vielen Jahren verschiedene Lücken. Zum einen wird in der wissenschaftlichen Forschung der Bereich der inter- und/oder transdisziplinären Forschung inhaltlich und forschungsmäßig nur schlecht abgedeckt. Die Begutachtungsstrukturen z.B. des FWF lassen diese Forschungsansätze noch immer nicht zu. Zum anderen werden gerade im Rahmen der stetig geforderten Erhöhung der finanziellen Rückflüsse aus Europäischen Forschungsprogrammen Vorbereitungs- und Betreuungsmaßnahmen hiezu ernorm wichtig. Oft handelt es sich auch um eine Kombination beider Förderlücken. Das BMBWK hat hier seine Aufgabe weitestgehend erkannt und entsprechende Forschungsentwicklungsprogramme entwickelt. Unter meiner Koordination wurde das in finanzieller Hinsicht bisher größte und ambitionierteste Programm des BMBWK entwickelt und ist in erfolgreicher Umsetzung.

Die Koordinierung der stets beschränkten Mittel ist zunächst ressortintern auszubauen, die zukünftigen Kernthemen zu identifizieren und im Hinblick auf den ersten Aufgabenbereich ist auch eine Neuorientierung der Begutachtungsverfahren mit forschungspolitischen Maßnahmen bei den Fonds einzufordern.

Der dritte Aufgabenbereich, nämlich die Koordinierung der Forschungsevaluierung und Forschungsstatistik, unterstützt die beiden erstgenannten Aufgabenbereiche und macht ordentliche Forschungspolitik erst möglich. Nur aufgrund detaillierter Datenerhebungen kann eine Qualifizierung von Forschungsthemen und - programmen sowie eine Neuausrichtung unternommen werden. Evaluierungsmaßnahmen betreffen hierbei auch den Prozess der Neugestaltung und liefern jene Parameter, an welchen eine spätere Zielerreichung dargestellt werden können. In unterschiedlichen Disziplinen werden unterschiedliche Evaluierungsmaßnahmen und - methoden eingesetzt. Diese gilt es in ihrem entsprechenden Umfeld darzustellen.

Wieder ergeben sich durch die vorhandene Einbindung dieses Feldes in die Angelegenheiten und Erfahrungen meiner Abteilung Synergien und Voraussetzungen für eine bessere und schneller umzusetzende Koordinierungsmöglichkeit. In Kombination mit dem ersten Aufgabenbereich erhält die Koordinierung der Forschungsevaluierung noch eine weitere sichtbare Notwendigkeit, nämlich die Abstimmung mit anderen Ressorts. Auch in diesem werden Aktionslinien, Programme und Initiativen von forschungs- und vor allem technologiepolitischer Natur finanziert und evaluiert, wobei andere Methoden wie z.B. Monitoring angewandt werden. Eine zukünftige Aufgabe des Ressorts wird es daher sein, gemeinsame Evaluierungsmindeststandards zu entwickeln und mit anderen Ressorts und Forschungsfördereinrichtungen abzustimmen. Es gilt hier auch eine neue 'Evaluierungskultur' in Österreich zu entwickeln."

Nach Durchführung eines Hearings am 25. November 2002 erstattete die Begutachtungskommission ein Gutachten vom selben Tag, in dem die Bewerbung einer Mitbewerberin mangels Erfüllung der Formalerfordernisse gemäß § 15b Ausschreibungsgesetz nicht berücksichtigt wurde, der letztlich ernannte Mag. P. als in höchstem Ausmaß geeignet und die Beschwerdeführerin sowie eine weitere Bewerberin als in hohem Ausmaß geeignet beurteilt wurden.

Soweit hier von Interesse wurde ausgeführt:

"Mag. M. P.:

Der Bewerber verfügt über eingehende und aus mehrjähriger Tätigkeit gewonnene Kenntnisse der nationalen und internationalen Universitäts- und Forschungsorganisation und fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Forschungsprogrammen und Evaluierungsmaßnahmen aus den expandierenden Bereichen der Biomedizin, Biotechnologie und Genomforschung und zwar auf nationalem wie internationalem Gebiet. Er hat seit fünf Jahren eigenverantwortlich an EU-Forschungsrahmenprogrammen mitgewirkt und war seit 1996 hauptverantwortlich an der Entwicklung nationaler Forschungsprogramme beteiligt. Der Bewerber verfügt über den Anforderungen entsprechende Kenntnisse der Verwaltungsstruktur der EU sowie der praktischen Erfahrung in der Umsetzung und Koordination von EU-Programmen. Seine Fremdsprachenkenntnisse entsprechen den Anforderungen. Durch zahlreiche persönlichkeitsbildende Seminare war er bemüht, die Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zu vernetztem Denken weiterzuentwickeln und konnte diese in seiner Verantwortung für das erfolgreiche Zustandekommen nationaler und internationaler Forschungsprogramme auch unter Beweis stellen. Als hoch einzustufen ist sein Organisationstalent und sein Verhandlungsgeschick. Hinsichtlich seiner Erfahrung in Führungsaufgaben weist der Bewerber nur eine kürzere Zeit als Abteilungsleiter auf.

Der Bewerber legt ein schlüssiges Konzept vor, in dem er inhaltlich strukturierte und klar formulierte Aussagen zu den Aufgaben macht, die in den Eigenverantwortungsbereich des SL-Stv. fallen.

Er geht ausführlich auf die Punkte

* Koordinierung der ressortinternen Forschungs- und Technologiepolitik

* Koordinierung der Ressortforschung

* Koordinierung der ressortinternen Forschungsevaluierung und -

statistik

ein und sieht seine Hauptaufgabe in der Zusammenführung themenspezifischer forschungspolitischer Aspekte sowie in der Harmonisierung allgemeiner forschungspolitischer und disziplinorientierter Bereiche. Ein weiterer Punkt ist die Koordinierung der Ressortforschung und die Abstimmung der Maßnahmen zur Forschungsfinanzierung. Durch Koordinierung der Forschungsevaluierung und Forschungsstatistik sollen eine Qualifizierung von Forschungsthemen und -programmen erreicht und forschungspolitische Neuausrichtungen ermöglicht werden.

Hearing:

Sowohl in seinem persönlichen Auftreten als auch hinsichtlich der inhaltlich/fachlichen Ausformulierung vermittelt er hohe Sachkompetenz. Er bietet einen umfangreichen Überblick über die Aufgaben der Forschungssektion, zeigt die Mängel der derzeitigen Zersplitterung der Forschungsorganisation und Forschungseinrichtungen auf und entwickelt daraus nachvollziehbare und konkrete Perspektiven. Im Vergleich mit den beiden Mitbewerberinnen hat er eine klarere Zukunftsorientierung hinsichtlich der anstehenden Herausforderungen und zeigt schlüssige Lösungsansätze auf. Mag. P. hat ein klares Bild über die derzeitige und zukünftige Forschungslandschaft und sieht die Notwendigkeit, Forschungsschwerpunkte österreichweit im Zusammenhang mit EU-Forschungsschwerpunkten zu setzen, wobei die Kommission ihn für geeignet hält, diese strategischen Vorgaben umzusetzen.

Der Bewerber ist in höchstem Ausmaß geeignet. Dr. A. S. (Beschwerdeführerin):

Die Bewerberin verfügt über langjährige Kenntnisse der nationalen und internationalen Universitäts- und Forschungsorganisation sowie der Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Evaluierungsprogrammen. Im Verhältnis zum Mitbewerber Mag. P. hat sie bezüglich (EU-)Forschungsprogrammen den weitgehenderen aber auch allgemeineren Überblick, während Mag. P. zwar bessere Erfahrungen bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Forschungsprogra

Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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