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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ÄrzteG 1984 §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/12/0109Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Verwaltungsgerichtshof die verfassungsrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers gegen die §§ 38, 56 und 75 ÄrzteG 1984 (§§ 66, 91 und 109 ÄrzteG 1994) nicht teilt; insbesondere ist kein Anhaltspunkt für einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz oder eine unsachliche Regelung ersichtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120107.X04Im RIS seit
19.09.2002