Die Grundbuchdatenbank ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte, wie z.B. Eigentümer und Belastungen eingetragen werden. Sie wird zentral für ganz Österreich vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz geführt.
Jeder darf die Grundbuchdatenbank abfragen, sie ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet. Seit 1999 ist die Grundbucheinsicht (also Grundbuch und Kataster) im Internet möglich und zwar über sogenannte Verrechnungsstellen. Die Abfrage der Grundstücksdatenbank (der Grundbuchauszug) ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung besorgen muss.
Die wichtigsten Abfragemöglichkeiten sind:
Die Grundstücksdatenbank umfasst Grundbuch und Grenzkataster. Der Grenzkataster (digitale Katatastermappe) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und – nicht verbindlich – tatsächlicher Grundstücksverhältnisse wie die Nutzungsart. Die Lage der Grundstücke wird grafisch dargestellt.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Nach dem Bezahlvorgang werden Sie auf die Downloadseite weitergeleitet. Dort können Sie 30 Tage die Dokumente downloaden. Ebenfalls wird Ihnen die Rechnung zum Download bereitgestellt. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail mit dem Downloadlink.
Das Firmenbuch ist eine offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz über die Rechtsverhältnisse von registrierten Firmen. Ein Firmenbuchauszug beinhaltet aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.
Jeder darf die Firmenbuchdatenbank abfragen, sie ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet. Die Abfrage der Firmenbuchdatenbank (der Firmenbuchauszug) ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung besorgen muss.
Die wichtigsten Abfragemöglichkeiten sind:
Die Auszüge stehen 30 Tage lang zur Verfügung.