Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (Sbg. GBG) Fundstelle

Sbg. GBG - Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Änderung

LGBl Nr 40/2009 (Blg LT 13. GP: RV 214, AB 252, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 44/2009 (Blg LT 13. GP: RV 220, AB 256, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 41/2013 (Blg LT 14. GP: RV 374, AB 403, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

LGBl Nr 94/2015 (Blg LT 15. GP: RV 63, AB 87, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 49/2016 (Blg LT 15. GP: RV 293, AB 346, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 54/2017 (Blg LT 15. GP: RV 277, AB 348, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 1/2018 (Blg LT 15. GP: RV 74, AB 97, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 46/2019 (DFB)

LGBl Nr 38/2020 (Blg LT 16. GP: IA 349, AB 362, jeweils 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zielsetzung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil

Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Verbot der Diskriminierung

§ 5

Auswahlkriterien

§ 6

Ausnahmen

§

7   Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7a

Einkommensberichte des Landes

§ 8

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 9a

Benachteiligungsverbot

§ 10

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11

Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien

§ 11a

Gebot der geschlechtergerechten Sprache

2. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13

Festsetzung des Entgelts

§ 14

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16

Beruflicher Aufstieg

§ 17

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18

Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a

Mehrfachdiskriminierung

§ 20

Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil

Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21

Frauenförderungsgebot

§ 22

Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23

Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

§ 24

Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25

Beruflicher Aufstieg

§ 26

Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil

Bedienstete mit Behinderungen

§ 27

Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil

Antidiskriminierung

§ 28

Verbot der Diskriminierung

§ 29

Schadenersatz

6. Teil

Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen

1. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 30

Einteilung

§ 31

Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32

Verschwiegenheitspflicht

§ 33

Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt

Gleichbehandlungskommissionen

§ 34

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35

Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36

Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

§ 37

Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39

Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 40

Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt

Salzburger Monitoringausschuss

§ 40a

Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

§ 40b

Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt

Kontaktfrauen

§ 41

Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42

Aufgaben der Kontaktfrauen

2. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Stadt Salzburg

§ 43

Anwendbares Recht

§ 44

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45

Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Stadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46

Anwendbares Recht

§ 47

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48

Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 49

Eigener Wirkungsbereich

§ 50

Sozialer Dialog

§ 51

Umsetzungshinweis

§ 52

Übergangsbestimmungen

§ 53

In- und Außerkrafttreten

§ 54

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

8. Teil

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise

(COVID-19)

§ 55

 

In Kraft seit 04.04.2020 bis 31.12.9999
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