§ 53 Sbg. GBG

Sbg. GBG - Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

In- und Außerkrafttreten

 

§ 53

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Mai 2006 in Kraft.

(Verfassungsbestimmung) Diese Bestimmung steht in Bezug auf § 31 Abs 1 und die §§ 43 bis 45 im Verfassungsrang.

 

(2) Gleichzeitig treten folgende Gesetze außer Kraft:

1.

Landes-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl Nr 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001;

2.

Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl Nr 7/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 99/2001.

(Verfassungsbestimmung) Diese Aufhebung steht in Bezug auf die §§ 22 Abs 1 und 32 Abs 1 dieses Gesetzes im Verfassungsrang.

In Kraft seit 01.05.2006 bis 31.12.9999
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