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Gesetze für Polizisten

veröffentlicht von: JUSLINE
Mit dieser Gesetzessammlung haben wir speziell Gesetze für österreichische Polizeikräfte zusammengestellt. Wichtige Gesetze wie das Strafgesetzbuch, das Fremdenpolizeigesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, die Strafprozessordnung, das Beamten-Dienstrechtsgesetz sind ebenfalls vertreten wie das Waffengesetz, das Unterbringungsgesetz, das Kraftfahrgesetz, das Führerscheingesetz und weitere.
Zuletzt bearbeitet: 26.01.18
Inhalt der Sammlung: 19
 

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979


BFA-VG - BFA-Verfahrensgesetz


DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung


Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

FPG - Fremdenpolizeigesetz 2005


FPG-DV - Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung


FSG - Führerscheingesetz


JGG - Jugendgerichtsgesetz 1988


KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967


PyroTG 2010 - Pyrotechnikgesetz 2010


SPG - Sicherheitspolizeigesetz


StGB - Strafgesetzbuch


StPO - Strafprozeßordnung 1975


StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960


UbG - Unterbringungsgesetz


VStG - Verwaltungsstrafgesetz 1991


WaffG - Waffengesetz 1996


WaffGebrG - Waffengebrauchsgesetz 1969


§ 1 EDuAZG


  1. (1)Absatz einsZur Würdigung einer tatsächlichen einwandfreien Dienstleistung während 30 Jahren, die
    1. 1.Ziffer eins
      1. a)Litera aals Exekutivbeamter oder Wachebeamter oder
      2. b)Litera bals sonstiger Bediensteter
      im Exekutivdienst des Bundes oder
    2. 2.Ziffer 2als Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten in einer dem Exekutivdienst gleichzuhaltenden Verwendung
    zurückgelegt worden ist, wird das Exekutivdienstzeichen (EDZ) geschaffen.
  2. (2)Absatz 2Zur Anerkennung besonderer Verdienste von Menschen um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, einschließlich der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, wird das Anerkennungszeichen des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Bundesministeriums für Justiz geschaffen. Die §§ 3 und 4 sind sinngemäß anzuwenden.Zur Anerkennung besonderer Verdienste von Menschen um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, einschließlich der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, wird das Anerkennungszeichen des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Bundesministeriums für Justiz geschaffen. Die Paragraphen 3 und 4 sind sinngemäß anzuwenden.

Diese Sammlung wurde erstellt vom Autor JUSLINE auf jusline.at