§ 13 StrG

StrG - Strafregistergesetz 1968

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.06.2024

Die Landespolizeidirektion Wien hat innerhalb der ersten sechs Monate jedes Kalenderjahres dem Österreichischen Statistischen Zentralamt die zur Erstellung der Kriminalstatistik erforderlichen Daten des Strafregisters bekanntzugeben.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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