Anl. 4/§ 1 Abs. 7 NÖ LFHV

NÖ LFHV - NÖ Luftfahrthindernisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

 

Anlage AM M zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Mauer

(Anm.: Anlage AM M ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage BL H zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Hainburg

(Anm.: Anlage BL H ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage GD zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Gmünd

(Anm.: Anlage GD ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage KO K zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Korneuburg

(Anm.: Anlage KO K ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage KO S zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Stockerau

(Anm.: Anlage KO S ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage LI L zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Lilienfeld

(Anm.: Anlage LI L ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage ME M zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Melk

(Anm.: Anlage ME M ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage TU K zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Klosterneuburg

(Anm.: Anlage TU K ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage WT T zu § 1 Abs. 7

Hubschrauberlandestelle Krankenanstalt Waidhofen/Thaya

(Anm.: Anlage WT T ist als PDF dokumentiert)

 

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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