Anl. 1/§ 1 Abs. 4 NÖ LFHV

NÖ LFHV - NÖ Luftfahrthindernisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Anlage 1 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Hochkar

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage 2 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Hohe Wand

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage 3 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Ötscher

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage 4 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Peilstein

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage 5 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Schneeberg

(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage 6 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Rax

(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage 7 zu § 1 Abs. 4

Alpine Gebiete: Gebiet Semmering

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)

 

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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