§ 6 NÖ GV 1973

NÖ GV 1973 - NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Die Tarifposten 20, 30 und 31 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 16/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifpost 36 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.

(3) Tarifpost 20 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2019, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

In Kraft seit 28.11.2019 bis 31.12.9999
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