Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle

NÖ EES - Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung über die Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren
StF: LGBl. 9280/1-0

Änderung

LGBl. 9280/1-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. September 2001 aufgrund des § 5 Abs. 2 des NÖ Seniorengesetzes, LGBl. 9280–3, verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ EES Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 1 NÖ EES