Nachstehende Vorhaben bedürfen einer Baubewilligung im vereinfachten Verfahren:
c) die Änderung im Bereich der Fassadengestaltung (z. B. der Austausch von Fenstern, die Farbgebung, Maßnahmen für Werbezwecke, Sonnenschutzeinrichtungen) oder der Gestaltung der Dächer.
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