§ 3 K-GOL

K-GOL - Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung - K-GOL

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.05.2024
Paragraph 3, Abs. 7Absatz 7,, § 5Paragraph 5, Abs. 6Absatz 6 und § 17Paragraph 17, UVP-G 2000;
In Kraft seit 14.01.2021 bis 22.02.2023
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